Englische Bulldogge

Novelle zur Tierhaltung: Inoffizieller Entwurf des Heimtierpakets

Seit Monaten warten wir auf die Umsetzung der Tierschutznovelle im Bereich der Haus- und Wildtiere. Jetzt kursiert ein inoffizieller Entwurf, der die Gemüter erhitzt.

10.5.2023

Update Februar 2024: Regierung präsentiert neues Tierschutzpaket

Das vorgestellte Tierschutzpaket der Regierung beinhaltet wichtige erste Schritte, die für ein besseres Leben für Heim- und Wildtiere sorgen werden. Es ist daher ein Erfolg für VIER PFOTEN und die Partner der Allianz aus Tierschutzorganisationen, die sich in den vergangenen Monaten intensiv und hartnäckig für eine solche Verbesserung für die Tiere eingesetzt haben. Etliche Punkte des Kompromisses zwischen den Regierungspartnern ÖVP und Grüne bleiben allerdings ganz klar hinter den Erwartungen und Ankündigungen zurück.

Unsere Presseaussendung dazu!

HINWEIS: Der folgende Inhalt bezieht sich auf einen veralteten, inoffiziellen Entwurf. Mittlerweile wurde ein neues Tierschutzpaket präsentiert (siehe oben).

Es ist bereits einige Zeit her, 17 Monate, um genau zu sein, seitdem der Nationalrat im Dezember 2021 eine Entschließung zum Tierschutz verabschiedet hat. Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, FPÖ und NEOS. Eine politische Bandbreite, die Hoffnung aufkommen ließ. Trotzdem wurden im darauffolgenden Sommer nur die Novellen in Bezug auf landwirtschaftliche Tierhaltung beschlossen. 

Bis heute wurden alle Aspekte hinsichtlich der Verbesserung des Schutzes von Haustieren und privat gehaltenen Wildtieren auf die lange Bank geschoben. Fast 1,5 Jahre später leiden immer noch unzählige Haus- und privat gehaltene Wildtiere in Österreich aufgrund fehlender Verschärfungen im Bereich Zucht und Haltung. Ein erster inoffizieller Entwurf für eine Gesetzesnovelle zeigte vielversprechende Verbesserungen. Jedoch kursiert aktuell ein weiterer inoffizieller Entwurf, welcher sogar eine Verschlechterung zum aktuellen Status Quo im Tierschutz vorsieht und vor dessen Umsetzung VIER PFOTEN warnt!

Inhalte des zu überarbeitenden Gesetzes

Die Umsetzung folgender Punkte wäre aus Tierschutzsicht dringend nötig:

QUALZUCHT & HEIMTIERZUCHT

QUALZUCHT & HEIMTIERZUCHT


Neben der Verankerung von Qualzuchtmerkmalen im Gesetz hätte es zu generelle Verschärfungen bei der Zucht kommen sollen. Diese wurden im derzeitigen Entwurf wieder gestrichen.

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ALLGEMEINES ZU HEIMTIEREN

HEIMTIERE


Zur allgemeinen Haltung und Kennzeichnung von Hunden, Katzen und Wildtieren braucht es Verschärfungen.


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HALTUNG VON WILDTIEREN

WILDTIERE


Wir fordern eine Positivliste hinsichtlich der Haltung von Wildtieren sowie ein allgemeines Verbot von Tieren in Zirkussen.

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ARGUMENTE AUS DER TIERZUCHTSZENE

ARGUMENTE AUS DER TIERZUCHTSZENE


Wir beleuchten die Gegenstimmen aus Richtung der Zuchtverbände und decken die gröbsten Mythen und Missverständnisse rund um die Themen der Novelle auf.

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Qualzucht

  • Es ist notwendig, dass die Liste der Qualzuchtsymptome- und merkmale erweitert wird.
  • Die Ausnahmebestimmung für die Zucht mit qualzuchtbetroffenen Tieren muss gestrichen werden.
  • Zur Vermeidung der Qualzucht soll laut derzeitigem Entwurf eine wissenschaftliche Kommission ins Leben gerufen werden.

Heimtierzucht

  • Die Anzahl an jährlich gezüchteten bzw. abgegebenen Tieren, die definiert, ab wann jemand gewerbsmäßig (im Sinne einer sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit) tätig ist, muss herabgesetzt werden. Somit wäre beispielsweise ein Züchter:innen bzw. Verkäufer:innen bereits ab dem 2. Hunde- oder Katzenwelpen-Wurf nicht nur melde-, sondern auch bewilligungspflichtig. Er würde dann unter anderem verpflichtenden und regelmäßigen behördlichen Kontrollen unterliegen – dies ist bei der einfachen Meldepflicht nicht der Fall. Die Definition, dass eine „sonstige wirtschaftliche Tätigkeit“ auch dann vorliegen kann, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht gegeben ist, ist bereits gesetzlich verankert.
Französische Bulldoggen Welpen

Heimtiere allgemein

  • Maulschlaufen und sogenannte Erziehungsgeschirre müssen in die Liste der verbotenen Hilfsmittel mit aufgenommen werden.
  • Es braucht eine gesetzliche Regelung die Eingriffen an Körperteilen von Hunden auf alle Tiere auszuweitet.
  • Positiv hervorzuheben ist, es soll ein Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden kommen, der bundeseinheitlich und von autorisierten Expert:innen abzuhalten ist.
  • Positiv ist auch, dass eine Kennzeichnugspflicht für alle Katzen vorgesehen ist. Weiters sollen alle Tierärzt:innen dazu verpflichtet werden, alle Hunde und Katzen bei der Kennzeichnung direkt in die Heimtierdatenbank einzutragen.
Katze und Hund

Privathaltung von Wildtieren

  • Die Privathaltung von Wildtieren muss durch eine Positivliste (mit Ausnahmen) strenger reguliert werden.
  • Der Einsatz von allen Tieren, vor allem von Kamelen und Büffeln, muss in Zirkussen verboten werden.
  • Es braucht einen  Sachkundenachweis für die Haltung von Wildtieren, der bundeseinheitlich und von autorisierten Expert:innen abzuhalten ist.
Kamel in einem Zirkus

Wie in den meisten Bereichen des Tierschutzes gibt es auch beim ersten inoffiziellen Gesetzesentwurf Gegenstimmen, die ihre Interessen als nicht vertreten empfinden oder finanzielle Einbußen fürchten, woraufhin es zu einer verschlechterten Version kam. Wir räumen mit den größten Mythen zu den Themen in der Novelle auf.

MYTHEN & FRAGEN ZUM INOFFIZIELLEN ENTWURF: HEIMTIERE

Was sagt VIER PFOTEN zu dem aktuell kursierenden inoffiziellen Entwurf für ein Heimtierpaket? 

VIER PFOTEN: Dieser inoffizielle Entwurf ist in einigen wichtigen Punkten eine deutliche Verschlechterung gegenüber dem ersten Entwurf und auch gegenüber der aktuellen Gesetzeslage. Dazu gehören bei den Heimtieren unter anderem die wieder gestrichenen Verschärfungen im Bereich der Qualzucht und der Definierung einer sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit. 

Derzeit können illegale Welpenhändler:innen unkontrolliert unter dem Deckmantel der einfachen Meldepflicht tätig sein können. Welpen werden aus dem Ausland importiert und als Tiere aus der eigenen Zucht verkauft – entweder mit ausländischem Impfpass oder durch Kooperationen mit inländischen Tierärzt:innen. Es werden zusätzlich falsche Elterntiere vorgestellt. 

Weitere wichtige Punkte des inoffiziellen Entwurfs sind das Verbot von Wildtieren in Privathaltung (mit vorgesehenen Ausnahmen) sowie die Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises zur Haltung von Wildtieren. Dieses zweite Tierschutzpaket dient der weiteren Umsetzung des Tierschutzvolksbegehrens und des gemeinsamen Entschließers (ÖVP, Grüne, Neos) von Dezember 2021. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

MYTHOS: „Kontrollen von Züchtern könnten jetzt schon durchgeführt werden, passieren aber nicht in der Praxis, daher wird eine Bewilligungspflicht nichts ändern!“

VIER PFOTEN: Es besteht derzeit keine Verpflichtung, was die Kontrollen von behördlichen Zuchtmeldungen betrifft, daher finden diese kaum bis gar nicht statt. Werden Züchter:innen doch kontrolliert, wird dies von den Behörden oft nicht einmal dokumentiert. Eine Bewilligungspflicht würde dies ändern, da hier u.a. Mindeststandards und entsprechende, regelmäßige Kontrollen verpflichtend vorgeschrieben wären. 

MYTHOS: „Eine Bewilligungspflicht stellt zu hohe Anforderungen an Hobbyzüchter:innen (z. B. müssen Räume mit Fliesen ausgestattet sein), es müssten eigene Betriebsstätten gebaut werden!“

VIER PFOTEN: Die Voraussetzungen einer Haltung von Tieren im Rahmen einer sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit sind, wie man in der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung nachlesen kann, nicht besonders hoch und umfassen Mindeststandards, die viele seriöse Züchter:innen bereits berücksichtigen (sollten). Leicht zu reinigende Räume/Böden sind beispielsweise essenziell für die Aufzucht junger Tiere, hier besteht aber keine Pflicht zur Fliesenverlegung. Weiters muss die Möglichkeit zur Trennung kranker Tiere gegeben sein und Kenntnisse über tiergerechte Haltung vorgewiesen werden können.  

Eine sonstige wirtschaftliche Tätigkeit bedeutet nicht, dass nur im großen Rahmen gezüchtet und verkauft werden kann, oder Tiere in Zwingern gehalten werden müssen. Züchter:innen, die ihre Zucht in kleinem Rahmen und Familienverband betreiben, könnten diese weiterhin fortsetzen. Eine Neudefinierung der sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit würde, wie es der erste inoffizielle Entwurf vorsah, bedeuten, dass auch all jene österreichischen Züchter:innen, die keinen Zuchtvoraussetzungen seriöser Verbände unterliegen, bereits ab dem 2. Wurf regelmäßig kontrolliert werden müssten. Wir fordern hier allerdings, dass grundsätzlich jede Zucht von Heimtieren, die regelmäßig stattfindet (also mehr als einmal im Leben des Muttertiers), einer Bewilligungspflicht unterliegen sollte.

Nur so kann eine korrekte und einheitliche Dokumentation aller Meldungen seitens der Behörden durchgeführt und sichergestellt werden, dass Tiere artgemäß gehalten und gesunde Welpen gezüchtet werden. 

MYTHOS: „Ein Verbot gewisser Rassen befeuert den illegalen Handel!“

VIER PFOTEN: Es geht in erster Linie darum, das Leiden von betroffenen Tieren einzuschränken. Auf Grund des bislang fehlenden Vollzugs einer seit Jahren bestehenden Gesetzesregelung zum Thema Qualzüchtungen zeigt die Praxis, dass Tiere mit genetischen Störungen weiterhin zur Zucht eingesetzt werden. Die Recherchen von Online-Kleinanzeigenplattformen zeigen, dass Tiere mit Qualzuchtmerkmalen gefragter sind denn je – hier wäre eine verpflichtende Beurteilung von gesundheitlichen Auswirkungen betroffener Tiere unabdingbar. Die Einrichtung einer wissenschaftlichen Kommission, bestehend aus entsprechenden Expert:innen im veterinärmedizinischen Bereich und aus den klinischen Fachgebieten, wäre somit ein großer Schritt, dem Leiden von Tieren mit schweren gesundheitlichen Problemen ein Ende zu bereiten. 

MYTHOS: „Hobbyzüchter:innen arbeiten nicht mit Gewinnabsicht und werden mit den gewerblichen „Massenzüchtern“ in einen Topf geworfen!“

VIER PFOTEN: Tatsache ist, dass der Großteil aller in Österreich gemeldeten Hobbyzüchter:innen keinem offiziellen Verband angehört und somit derzeit lediglich den gesetzlichen Mindeststandards einer behördlichen Meldung unterliegt, mit der keinerlei verpflichtende Kontrollen einhergehen. Weiters können Personen nicht nur gewerblich, sondern auch gewerbsmäßig (im Sinne der sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit) züchten. 

Laut der gesetzlichen Definition liegt eine „sonstige wirtschaftliche Tätigkeit“ auch dann vor, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht gegeben ist, sondern beispielsweise nur die Absicht besteht, die eigenen Unkosten zu decken - wobei die Gegenleistung nicht in Geld erfolgen muss. 

In der Praxis wird außerdem beobachtet, dass Verkäufer:innen auf diversen Online-Kleinanzeigen-Plattformen unter dem Deckmantel der „Hobbyzucht“ ganzjährig weitaus mehr als die dabei maximal erlaubte Anzahl an Welpenwürfen verkaufen und auch aktiv bewerben, weshalb hier die Vermutung der Gewerbsmäßigkeit eintritt. 

Die Behauptung, dass Hobbyzüchter:innen grundsätzlich nicht mit Gewinnabsicht arbeiten, entspricht demnach weder der gesetzlichen Auffassung noch der Realität. Vor allem unseriöse Züchter:innen und der illegale Welpenhandel profitieren von der derzeit bestehenden einfachen Meldepflicht ohne durchgeführte Kontrollen und entsprechende Tierzucht-Fachkenntnisse, weshalb eine Verschärfung des Tierschutzgesetzes dringend notwendig wäre.

MYTHOS: „Ein verpflichtender Quarantäneraum verursacht zusätzlichen Aufwand!“

VIER PFOTEN: Klingt komplizierter, als es ist – es geht hier um die Möglichkeit, kranke Tiere von gesunden trennen zu können. Dies sollte bei einer Zucht, bei der vor allem Welpen im Spiel sind, grundsätzlich vorhanden sein. Kranke Tiere müssen räumlich von gesunden getrennt werden können! Es darf keine Möglichkeit mehr geben, Tiere beispielsweise in ungeeigneten und zu kleinen Wohnungen zu züchten, wie es derzeit der Fall ist.

MYTHOS: „Es muss extra Personal eingestellt werden!“

VIER PFOTEN: Bei einer kleinen Zucht ist der Züchter selbst dafür zuständig, seinen Betreuungspflichten nachzugehen. Es muss kein extra Personal angestellt werden. Eine verantwortungsbewusste Betreuung von Welpen, bei denen eine korrekte Sozialisierung so wichtig ist, um gesunde, wesensfeste Tiere heranzuzüchten, sollte grundsätzlich auch bei kleinen Zuchten immer gegeben sein – derzeit darf jeder, auch absolute Anfänger und Neulinge, ohne verpflichtende Kontrollen und demnach ohne große Einschränkungen, Regelungen und Vorwissen züchten. Weiters besagt eine Bewilligungspflicht lediglich, dass man Kenntnisse über eine tiergerechte Tierhaltung (wie beispielsweise ehrenamtliche Tätigkeiten oder andere private Erfahrungen) vorweisen kann.

MYTHOS: „Eine strengere Gesetzeslage wird zur Folge haben, dass es weniger Hundezüchter gibt!“

VIER PFOTEN: Die Voraussetzungen einer Haltung von Tieren im Rahmen einer sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit sind, wie man in der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung nachlesen kann, nicht besonders hoch und umfassen Mindeststandards, die viele seriöse Züchter bereits berücksichtigen (sollten). Zuchten im Familienverband sind auch mit einer Bewilligungspflicht möglich. Es ist natürlich möglich, dass viele der Züchter:innen, die nicht schon strengeren Regelungen eines seriösen Zuchtverbands unterliegen und z. B. verpflichtende Kontrollen umgehen wollen, abspringen werden.

MYTHEN & FRAGEN ZUM INOFFIZIELLEN ENTWURF: WILDTIERE

MYTHOS: „Positivlisten funktionieren in keinem Land der Welt!“

VIER PFOTEN: Diese Aussage ist einfach falsch. Belgien hat 2009 als erstes europäisches Land eine Positivliste für Säugetiere eingeführt, und das mit großem Erfolg. Es gibt auch bereits Analysen aus Belgien, die zeigen, dass Positivlisten für den Zoofachhandel nicht nachteilig waren. Seitdem haben 9 EU-Länder eine Positivliste eingeführt oder sind gerade dabei eine einzuführen, wie z. B. erst vor kurzem Spanien. Diese Listen sind jeweils an die nationale Situation angepasst und zeigen durchaus Erfolg.

MYTHOS: „Positivlisten sorgen für eine tiergerechte Haltung!“

VIER PFOTEN: Das stimmt so nicht. Positivlisten sagen nichts über die Haltungsvorschriften der Tiere aus. Dafür sind Tierhalteverordnungen und Sachkundenachweise notwendig. Ihr Zweck ist es, proaktiv dafür zu sorgen, dass Arten, die nicht für die Privathaltung geeignet sind, erst gar nicht gekauft werden. Das schützt diese Tiere, aber auch den Menschen. Tiere, die ausgesetzt werden oder entfliehen, stellen oft eine Gefahr da. Weiters bringen diese Tiere neue und unbekannte Krankheitserreger mit sich, die auch auf den Menschen übertragen werden können. Eine Positivliste funktioniert daher nach dem Vorsorgeprinzip, ist aber flexibel, das heißt, neue Arten können immer beantragt werden.

MYTHOS: „Private Wildtierhaltung fördert den Artenschutz!“

VIER PFOTEN: Die Privathaltung von Wildtieren ist einer der größten Treiber des illegalen Wildtierhandels, und die EU ist dabei einer der größten Absatzmärkte. Viele Arten sind auf der bedrohten Liste, gerade weil sie in der Privathaltung so begehrt waren. Tiere, die privat gehalten und gezüchtet werden, richten sich in den meisten Fällen nach dem Bedarf und der Beliebtheit und dienen nicht zum Zwecke der nachhaltigen Auswilderung in Kooperation mit Schutzprogrammen.

MYTHOS: „Man versucht Defizite im Wissen zur Haltung zu verbergen, in dem man das Thema ganz umgeht und einfach ein Verbot erlassen will!“

VIER PFOTEN: Es gibt viele Wildtier-Arten, die für die Privathaltung aus den unterschiedlichsten Gründen einfach nicht geeignet sind. Die bereits bestehende Negativliste bestätigt das und wird auch so akzeptiert. Der Gesetzgeber hat bei neuen Arten nach dem Vorsorgeprinzip vorzugehen, und bis nicht wissenschaftlich bestätigt ist, dass sich solche Tiere für die Privathaltung eignen, für den Tierschutz sowie den Schutz der Bevölkerung zu sorgen. Ausnahmen für Personen mit besonderen Kenntnissen für bestimmte Arten sind an dieser Stelle wichtig zu erwähnen. Außerdem ist die Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises einer der wichtigen Schritte, um vorauszusetzen, dass das notwendige Wissen für die Haltung von erlaubten Exoten vorhanden ist.  

Warum braucht es bei den exotischen Wildtieren eine abschließende Aufzählung jener Rassen, die man halten darf?

VIER PFOTEN: Tatsächlich ist es so, dass die Trends, welche exotischen Wildtiere gerade beliebt sind, gerade im Zeitalter von Social Media stetig schwanken. Oft sind es neu entdeckte oder seltene Arten oder neue Kreuzzüchtungen. 

Eine Negativliste hinkt solchen Entwicklungen hinterher und stellt Tierschutzbehörden und Amtstierärzt:innen vor große und vermeidbare Herausforderungen. 

Um die Verbreitung von Zoonosen zu unterbinden, die Sicherheit der Öffentlichkeit zu gewährleisten, die heimische Biodiversität zu schützen und den illegalen Wildtierhandel einzudämmen, ist es von absoluter Notwendigkeit, vorbeugend zu handeln und zu verhindern, dass unerwünschte Arten gar nicht erst ins Land kommen. Wichtig ist, dass die Aufzählung per Verordnung flexibel bleibt und an wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden kann, weshalb eine regelmäßige Überprüfung vorzunehmen ist.

Warum braucht es einen Sachkundenachweis für exotische Wildtiere? 

VIER PFOTEN: Exoten sind in ihrer Haltung oft anspruchsvoller, kostenintensiv und zeitaufwändig. Oft sind sich Käufer:innen dessen nicht bewusst oder unterschätzen diesen Faktor deutlich. Ein Sachkundenachweis stellt sicher, dass sich Konsumenten:innen voll bewusst darüber sind, welche Verantwortung und Risiken sie mit der Anschaffung eines Exoten auf sich nehmen.  

MYTHOS: „Positivlisten wurden wieder abgeschafft, weil Tiere einfach illegal angeschafft werden!“

VIER PFOTEN: Das stimmt nicht. Die Anzahl an europäischen Ländern, die eine solche Liste eingeführt haben, ist rapide gestiegen. Berichte aus Ländern wie Belgien zeigen, dass, konträr zu allen Befürchtungen, es keine Verschiebung in die Illegalität gab sondern sich ein besseres Verständnis in der Bevölkerung, welche Tiere sich für die Privathaltung eignen und welche nicht, entwickelte. Der illegale Wildtierhandel boomt weltweit, Tendenz steigend, und Europa ist hier einer der größten Absatzmärkte. Die Trends, welche Art gerade beliebt ist, variieren ständig. Die EU hat sich dazu verpflichtet, strenge Maßnahmen zu ergreifen um den illegalen Wildtierhandel zu bekämpfen.

MYTHOS: „Positivlisten sind ein Bürokratiemonster!“

VIER PFOTEN: Ganz im Gegenteil. Eine Positivliste ist viel kürzer als eine Negativliste. Es entsteht einerseits weniger Bürokratie für die Behörden, die sie aktuell für Haltungsentscheidungen für neue Arten aufwenden muss. Andererseits ist für die Exekutive glasklar, wenn es sich um eine verbotene Art handelt.

MYTHOS: „Es müssen 1.000 Reptilien und andere Arten beurteilt werden, und es wird subjektiv entschieden!“

VIER PFOTEN: Eine Positivliste ist keinenfalls subjektiv, sondern unter Berücksichtigung von Tier-, Natur- und Artenschutz sowie aus Gesundheits- und Sicherheitsaspekten von einer fachlichen Kommission erstellt. Es werden nicht alle Arten der Welt analysiert, sondern im ersten Schritt die Arten, die sich im Land befinden und mit denen gehandelt wird. Es können aber bei dieser Kommission neue Arten beantragt werden, die dann nach dem gleichen methodischen Schema beurteilt werden.

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