Das Leiden der Schweine in Österreich

Mit der Novelle des Tierschutzpakets im Jahr 2022 wurde das Auslaufen der klassischen Vollspaltenböden per 2040 beschlossen.

Diese Frist wurde nun vom österreichischen Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom Jänner 2024 aufgehoben: Nach Meinung des Höchstgerichts ist der Übergangszeitraum von 17 Jahren zu lang. Dies ist ein Meilenstein für den Tierschutz in Österreich. Allerdings wurde leider die Gelegenheit nicht genutzt, Rahmenbedingungen für einen neuen gesetzlichen Mindeststandard für Schweinehaltungen zu schaffen. 

Mogelpackung „Vollspalten-Verbot“ 

Die Gefahr ist nun, dass nach der neu festgelegten Übergangsfrist das „Dänische Modell“ kommt. Dieses Haltungssystem, das bereits seit 2023 für Neu- und Umbauten gilt, wird zwar als Vollspaltenboden-Verbot verkauft, ist aber lediglich ein „Pseudo“-Vollspaltenboden-Verbot: Den Schweinen wird minimal mehr Platz zugestanden, und lediglich ein Teil der Buchtenfläche ist mit weniger Spalten versehen als der restliche – klassische – Vollspaltenboden. Die Konsequenzen für die Tiere sind dieselben: Sie leben weiterhin über ihren eigenen Fäkalien und atmen Ammoniakdämpfe ein, der Boden ist genauso blanker Beton, und immer noch fehlt eine tiefe Stroheinstreu. Für die Schweine ändert sich faktisch also gar nichts!

Vollspaltenboden 2.0

Nun muss also verhindert werden, dass das „Dänische Modell“ als neuer Mindeststandard nach der verkürzten Übergangsfrist definiert wird, damit die Schweine in Zukunft nicht auf „Vollspaltenböden 2.0” ihr Dasein fristen müssen. 

Das sind die VIER PFOTEN Forderungen an die Politik: 

  • Verbot aller Vollspaltenböden, mit einer deutlich kürzeren Übergangsfrist, zeitnahe Umbaumaßnahmen sowie finanzielle Unterstützung und Abnahmegarantien für die heimischen Landwirte
  • Die rasche Erarbeitung eines neuen gesetzlichen Mindeststandards, mit klarem Fokus auf Verbesserung des Tierwohls und mit verpflichtender tiefer Stroheinstreu. Das bedeutet: kein „Dänisches Modell“ mit einer Liegefläche, die lediglich einen weniger perforierten Spaltenanteil aufweist, keine Vollspaltenbodenhaltung 2.0! 
  • Mindestens 1,5 m² Platz pro Tier plus 1 m² Auslauf 
  • Verpflichtender Außenklimabereich oder Zugang zu einem Grünauslauf 
  • Verbot von betäubungsloser Ferkelkastration 
  • Verbot des Schwanzkupierens 
  • Verbot des Zähne-Abschleifens bei Ferkeln 
  • Frühzeitiger Ausstieg aus dem System Kastenstand in der Schweinezucht 
  • Verbot der Zuchtsauenhaltung auf Vollspaltenböden 
  • Verpflichtende freie Abferkelsysteme mit natürlichen Nestbaumaterialien 
  • Verbot der CO2-Betäubung bei der Schlachtung 
  • Ausreichend organisches Beschäftigungsmaterial 

Die Probleme in der Schweinehaltung:

    • Durch die Beschaffenheit der harten Böden leiden sie unter Gelenksentzündungen, Lungenkrankheiten, ausgelöst durch die Ammoniakdämpfe, sowie Verhaltensstörungen, wie Schwanz- und Ohrenbeißen.
    • Nur ein Bruchteil der nicht-kastrierten, männlichen Ferkel entwickeln den so genannten "Ebergeruch" - einen unangenehmen Geruch, der bei der Erhitzung von Schweinefleisch auftritt. Um diesem minimalen Risiko vorzubeugen, werden so gut wie alle männlichen Ferkel ohne Betäubung und unter enormen Schmerzen kastriert. Neu ist mit der Novelle der 1.Tierhaltungsverordnung, dass eine Inhalationsnarkose – lediglich auf freiwilliger Basis - erlaubt wäre.
    • Obwohl gesetzlich nur ausnahmsweise erlaubt, werden bei den Tieren die Schwänze routinemäßig abgeschnitten, um die Verhaltensstörung des Schwanzbeißens zu verhindern, die durch die viel zu engen und reizarmen Haltungssysteme auftritt.
    • Das Abschleifen der Zähne der Ferkel soll Verletzungen an den Gesichtern der Geschwister und den Zitzen der Sau verhindern, vor allem wenn es zu größeren Würfen kommt. Aufgrund der sehr kleinen Zähne der Ferkel kommt es bei einem Großteil der Tiere zu schwerwiegenden Defekten im Zahnaufbau unter denen ein Mastschwein lebenslang leidet, z.B. beim Trinken von kaltem Wasser.
    • Die Haltung der Zuchtsauen im Kastenstand kommt der Käfighaltung in ihrer schlimmsten Form gleich, da die Tiere zu völliger Bewegungslosigkeit gezwungen sind. Die Tiere können sich nicht umdrehen, liegen über ihrem eigenen Kot und können sich nicht um ihre Ferkel kümmern. Sie leiden häufig unter Verhaltensstörungen, wie Stangenbeißen, aber auch an Gesäuge- und Gebärmutterentzündungen.
    • Bei der Schlachtung von Schweinen wird hauptsächlich CO2 für die Betäubung eingesetzt. Vor dem Einsetzen der Bewusstlosigkeit führt diese durch die Reizung der Schleimhäute zu Schmerzen, zu Atemnot und Erstickungsangst.
    • Schweine in der Intensivtierhaltung haben keinen Zugang zu einem Außenbereich mit Frischluft und Tageslicht, geschweige denn einer Grünfläche.
    • Einem Mastschwein mit 110 kg stehen lediglich 0,7 m2 zur Verfügung. Mit der Novellierung der 1. Tierhaltungsverordnung soll den Tieren minimal mehr Platz angeboten werden – bei einem Schwein bis 110 kg lediglich 0,80 m2/Tier.
    • Schweine sind intelligente und verspielte Tiere und brauchen ausreichend organisches Beschäftigungsmaterial, um ihre arteigenen Bedürfnisse ausleben zu können und um Verhaltensstörungen vorzubeugen. Dabei sind Holz und Hanfseile alleine nicht als geeignetes Beschäftigungsmaterial zu bewerten. Diese können nur zusätzlich zu adäquatem Beschäftigungsmaterial, wie Stroh und Heu, angeboten werden.

Unterschreiben Sie jetzt und helfen Sie, das Leiden der Schweine in Österreich zu beenden!

  • AT Martina F 25.11.2024 10:45
  • AT nadine p 24.11.2024 08:36
  • AT Jeannine T 23.11.2024 18:59
  • AT Jacqueline K 20.11.2024 16:56
  • AT Vivien N 20.11.2024 15:54
  • AT Regina L 20.11.2024 15:29